Die Qualitätsvereinbarung

Um sich für das Netz zu qualifizieren, müssen die Gärten eine Reihe von Kriterien erfüllen, die in einem Qualitätsvertrag festgelegt sind.

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Zunächst müssen sie in kreativer (Ursprung und Besonderheit der Gesamtanlage), botanischer (Pflanzenvielfalt und -reichtum), landschaftlicher (Design und Architektur des Gartens) und pädagogischer Hinsicht (besucherorientierte
Information) von Bedeutung sein. Auch wenn der Garten in den meisten Fällen zu einer Kulturstätte gehört, entscheidet
seine Qualität selbst über die Aufnahme ins Netz. Er muss für sich allein eine touristische Attraktion darstellen, und zwar unabhängig von der Bedeutung der Kulturstätte, der er angehört.
Laut Vereinbarung muss der Standort grundsätzlich für die Instandhaltung sowohl der Pflanzen- und Landschaftsanlagen als auch der unmittelbaren Umgebung und des äußeren Rahmens garantieren. Jeder Garten verfügt über qualifiziertes Pflegepersonal, das regelmäßig an gemeinsamen netzinternen Schulungen teilnimmt. Diese Fortbildungsmaßnahmen bieten auch Gelegenheit zum Austausch von Know-how zwischen den verschiedenen Gärten.
Die Wissensvermittlung spielt eine große Rolle: Hinweistafeln, Flyer, Führungen in Begleitung von Gärtnern und Workshops
für Kinder präsentieren die botanischen und landschaftsgärtnerischen Besonderheiten jedes Gartens.
Die Gärten des Netzes bieten den Besuchern zahlreiche Annehmlichkeiten: Parkplätze, sanitäre Anlagen, zweisprachiges Personal und Dokumentationsmaterial (deutsch-französisch), Sitzgelegenheiten, Gartenshop, Gartenbistro, usw.
Ein umfassendes Veranstaltungsprogramm ermöglicht es, die Gärten das ganze Jahr über mit Leben zu erfüllen: Sonderausstellungen, themenbezogene Veranstaltungen (Blumenfest, Gartenkurse, Konzerte...), Beteiligung an nationalen Veranstaltungen (Monat der Gärten, Tage des Kulturerbes,...). Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsprogramm